Gesegelt wird Kurs L.
Punkt 9: Wertung Preise
Folgender Satz wird hinzugefügt.
"Die Wertung der Klasse A und B erfolgt nach Texel in der jeweils letztgültigen Fassung."
Bei Abweichungen zwischen dem Text der Segelanweisungen auf dieser Seite und dem Download pdf gilt der Text des Download PDF. Bei Abweichungen zwischen dem Text des PDF,s und den Segelanweisungen im gedrucktem Programmheft gilt der Text des Programmhefts.
Erläuterungen zu den Segelanweisungen findest du im Bereich Fragen und Antworten.
6.4. Punkt 6.2. (Flagge „V“: Ankündigungssignal (Änderung WRS 26)) gilt am Startort Neusiedl nicht für die Klasse A-Mehrrumpfboote. Für die Klasse A Mehrrumpfboote wird eine gelbe Flagge als Ankündigungssignal verwendet.
8.7. Die geplante Startzeit für alle Klassen und Startorte mit Ausnahme der Klasse A-Mehrrumpfboote am Startort Neusiedl ist 9:00 Uhr. Die geplante Startzeit für die Klasse A-Mehrrumpfboote am Startort Neusiedl ist 15 Minuten nach dem regulären Start der anderen Klassen.
Sollte an einzelnen Startorten bzw. einzelne Wertungsklassen verspätet gestartet werden, endet die Wettfahrt entsprechend der Startverzögerung nach 17 Uhr. Diese Verlängerung des Zeitlimits gilt nicht bei synchronen Verschiebungen an allen Startorten.
Die Position der Bahnmarke Neusiedl/Weiden für den Kurs L wird wie folgt geändert
Neusiedl |
47° |
55,36' |
16° |
49,63' |
Auf Grund der geringen Meldezahlen in den Klassen A-Mehrrumpfboote – bis Yardstick 85
und B-Mehrrumpfboote – ab Yardstick 86 werden diese beiden Klassen, wie im Punkt 9 der Ausschreibung vorgesehen zur neuen Klasse A-Mehrrumpfboote zusammengezogen.
Die Farbe des Markierungsbandes für diese Klasse ist grün.
Es wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2013-2016 der ISAF sowie den in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen gesegelt. Es gelten die in der Ausschreibung vorgesehenen und mit der Meldung und/oder Teilnahme akzeptierten Haftungsausschlüsse.
Der Skipper jedes gemeldeten Bootes bekommt per Post rechtzeitig vor der Wettfahrt seine Unterlagen zugesendet. Wettfahrtrelevant sind dabei:
2.1. Teilnehmerarmbänder
Alle Mitsegler, mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, müssen die Teilnehmerarmbänder während der gesamten Wettfahrt, sowie bei der Abendveranstaltung, tragen.
2.2. Startnummernkleber
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Startnummernkleber, die sie mit den Registrierungsunterlagen zugesendet bekommen haben, beidseitig im ersten Drittel des Rumpfes ihres Bootes anzubringen.
2.3. Ersatzstartnummern
Sollte eine Startnummer während der Wettfahrt verloren gehen, ist die Ersatzstartnummer bei jeder Bojenrundung zu zeigen.
2.4. Klassenmarkierungsbänder
Um den anderen Teilnehmern zu zeigen, in welcher Klasse ein Boot teilnimmt, muss jedes teilnehmende Boot ein Klassenmarkierungsband am Achterstag, oder falls nicht vorhanden, an der Großbaumnock, bzw. am hinteren Auge des Unterlieks führen. Folgende Farben sind für die einzelnen Klassen vorgesehen:
Rot A-Mehrrumpfboote – bis Yardstick 85
Grün B-Mehrrumpfboote – ab Yardstick 86
Blau C - Offene Sportboote
Rot D-Jollenkreuzer/Kajütboote bis Yardstick 110
Weiss E-Jollenkreuzer/Kajütboote ab Yardstick 111
Gelb F-Jollenkreuzer/Kajütboote ohne Zusatzsegel (Code Zero, Gennaker, Spinnaker etc.)
Mitteilungen an die Segler werden im Internet auf der Veranstaltungsseite im Menüpunkt „Das Reglement“ veröffentlicht. Der Link zur Veranstaltungsseite befindet sich auf der Seite des Burgenländischen Yacht Clubs (www.byc.at).
Änderungen der Segelanweisungen müssen bis spätestens 27. Juni 2014 20:00 im Internet veröffentlicht werden.
Auf Grund der unterschiedlichen Startorte sind keine Signale an Land vorgesehen. Mitteilungen an die Teilnehmer (z.B. Startverschiebung, Abbruch an Land) werden im Internet veröffentlicht und per SMS an die bei der Meldung angegebene Mobiltelefonnummer versandt. Die neue Startzeit nach einer Startverschiebung an Land wird mindestens 60 Minuten vor dem Startsignal per SMS und Internet bekanntgegeben. Technisch bedingter Ausfall der Internet bzw. SMS Services sind kein Protestgrund.
6.1. Flagge „Hyundai": Um die Teilnehmer von einem nahenden Startvorgang frühzeitig zu informieren, wird eine Flagge mit dem Hyundai Logo mit einem langen akustischen Signal mindestens 5 Minuten vor dem Ankündigungssignal am Peilstab für die Startline gesetzt.
Anmerkung: Die Flagge „Hyundai“ ersetzt die in den Standardsegelanweisungen des OeSV vorgesehene orange Flagge.
6.2. Flagge „V“: Ankündigungssignal (Änderung WRS 26)
6.3. Setzen der Flagge „Y" am Startschiff oder bei einem Gate bedeutet: Alle Steuerleute und Besatzungsmitglieder müssen Schwimmwesten tragen; wird Flagge „Y" spätestens mit dem Ankündigungssignal gesetzt, so kann die Nichtbeachtung mit Disqualifikation geahndet werden. (Ergänzung von WRS 1.2)
Es ist eine Langstreckenwettfahrt geplant. Es sind zwei unterschiedliche Kurse vorgesehen: Kurs L, bzw. Kurs K. Die beiden Kurse unterscheiden sich durch die Position der Bahnmarken:
Position der Bahnmarken Kurs L:
Nord |
Ost |
|||
Rust |
47° |
48,20' |
16° |
42,65' |
Oggau |
47° |
50,38' |
16° |
44,07' |
Breitenbrunn |
47° |
54,75' |
16° |
46,41' |
Neusiedl/Weiden |
47° |
55,63' |
16° |
50,04' |
Podersdorf |
47° |
50,88' |
16° |
48,79' |
Illmitz |
47° |
45,49' |
16° |
44,12' |
Mörbisch |
47° |
45,40' |
16° |
42,15' |
Position der Bahnmarken Kurs K:
Nord |
Ost |
|||
Rust |
47° |
48,05' |
16° |
43,50' |
Oggau |
47° |
50,50' |
16° |
44,60' |
Breitenbrunn |
47° |
54,43' |
16° |
47,07' |
Neusiedl/Weiden |
47° |
53,40' |
16° |
49,00' |
Podersdorf |
47° |
51,00' |
16° |
48,44' |
Illmitz |
47° |
45,90' |
16° |
43,80' |
Mörbisch |
47° |
46,20' |
16° |
42,60' |
Die angegebene geographische Position ist die jeweilig rechte Begrenzungsboje der Gates.
Sollte eine Bahnmarke nicht exakt an der angegeben Position liegen, aber von dieser Position klar erkennbar sein, ist dies kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung nach WRS 62.1(a). Sämtliche Bahnmarken mit Ausnahme der Bahnmarke Illmitz sind Gates - begrenzt aus einer steuerbordseitigen (innen liegenden) orangen zylindrischen Boje mit einer Höhe von etwa 120cm und einem Durchmesser von etwa 60 cm und backbordseitig durch das jeweilige Kontrollboot gekennzeichnet mit der Hyundai Flagge. Eine Bahnmarke ist nur dann korrekt gerundet, wenn das Boot zwischen der Boje und dem jeweiligen äußeren Kontrollboot passiert.
Der zu segelnde Kurs ist abhängig vom bei der Meldung angegebenen Startort.
Jede Bahnmarke mit Ausnahme der Bahnmarke Illmitz ist gleichzeitig die steuerbordseitige Begrenzung der Start-und Ziellinie für die an diesem Startort starteten Teilnehmer. Alle Gates sind in Richtung auf das folgende Gate zu passieren.
Kurs für alle Boote mit Startort Rust:
Start Rust – Oggau – Breitenbrunn – Neusiedl/Weiden – Podersdorf – Illmitz – Mörbisch – Ziel Rust.
Kurs für alle Boote mit Startort Oggau:
Start Oggau – Breitenbrunn – Neusiedl/Weiden – Podersdorf – Illmitz – Mörbisch – Rust – Ziel Oggau.
Kurs für alle Boote mit Startort Breitenbrunn:
Start Breitenbrunn – Neusiedl/Weiden – Podersdorf – Illmitz – Mörbisch – Rust – Oggau – Ziel Breitenbrunn.
Kurs für alle Boote mit Startort Neusiedl/Weiden:
Start Neusiedl/Weiden – Podersdorf – Illmitz – Mörbisch – Rust. – Oggau – Breitenbrunn – Ziel Neusiedl/Weiden.
Kurs für alle Boote mit Startort Podersdorf:
Start Podersdorf – Illmitz – Mörbisch – Rust – Oggau – Breitenbrunn – Neusiedl/Weiden – Ziel Podersdorf.
Kurs für alle Boote mit Startort Mörbisch:
Start Mörbisch – Rust – Oggau – Breitenbrunn – Neusiedl/Weiden – Podersdorf – Illmitz – Ziel Mörbisch.
8.1. Die Wettfahrten werden entsprechend WRS 26 gestartet.
8.2. Die Startlinie wird durch den Peilstab, auf dem die Hyundai Flagge gesetzt ist und einer Bahnmarke festgelegt.
8.3. Die Startlinie wird unabhängig von der Windrichtung in etwa rechtwinkelig zum nächsten Gate ausgelegt.
8.4. Die Startlinie kann zum Boot der Wettfahrtleitung hin durch eine Bahnmarke begrenzt werden; in diesem Fall dürfen die teilnehmenden Boote zwischen dem Boot der Wettfahrtleitung und der Begrenzungsbahnmarke nicht durchsegeln.
8.5. Ein Boot, das später als 30 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als „nicht gestartet - DNS" gewertet. (Änderung von WRS A4 und A5)
8.6. Sollte beim Startvorgang der Wimpel „R“ gesetzt sein, gilt die Regel 18 der WRS auch beim Start.
Sollte am Wettfahrttag um 8 Uhr früh Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) sein, ist der Start automatisch verschoben. Der Start findet frühestens eine Stunde nach Aufhebung der Sturmwarnung statt. Sollte während der Wettfahrt Sturmwarnung angezeigt werden, ist die Wettfahrt automatisch abgebrochen. Bei Vorwarnstufe (45 Blitze pro Minute) obliegt es dem Skipper die Wettfahrt nach eigenem Ermessen weiter zu segeln oder abzubrechen. Es liegt in der Verantwortung des Skippers die Situation entsprechend einzuschätzen und dementsprechend zu handeln.
Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich per Telefon oder SMS der
Wettfahrtleitung bekannt geben.
Zwischen der senkrechten Stange mit der Hyundai Flagge am Zielschiff und der jeweiligen Zielbahnmarke.
12.1. gemäß WRS 44.1 und 44.2 ist gültig.
12.2. Bei Mehrrumpfbooten/Skiffs ist WRS 44.1 so geändert, dass nur eine „Ein- Drehung-Strafe“
auszuführen ist.
Eine Bahnabkürzung ist nicht vorgesehen.
Ein Zeitlimit ist nicht vorgesehen. Die Wettfahrt endet spätestens um 17 Uhr. Boote, die bis dahin nicht ihr Ziel erreicht haben, werden mit der Zeit am letzten passierten Gate, bzw. an der letzten gerundeten Bahnmarke gewertet. Die bis dahin erzielte Durchschnittsgeschwindigkeit wird zur Ermittlung einer theoretisch gesegelten Strecke bis 17 Uhr herangezogen. Unabhängig von der errechneten Strecke werden Boote die weniger Gates/Bahnmarken erreicht haben, hinter Booten gewertet, die mehr Gates/Bahnmarken bis zum Zeitlimit um 17 Uhr passiert haben. Boote denen um 17:00 noch mindestens drei Bahnmarken bis zum Ziel fehlen, werden als DNF gewertet.
Wird die Wettfahrt aus welchem Grund auch immer, gemäß WRS 32, abgebrochen, wird eine Wertung auf Grund der Durchschnittsgeschwindigkeit bis zur letzten gerundeten Bahnmarke erstellt. Boote, die nach dem Start kein einziges Gate/Bahnmarke passiert haben, werden als DNF gewertet.
16.1. Die folgenden beiden Absätze des Yardstickregulatives werden nicht angewendet:
„Anstelle eines sym. Spinnakers mit Spinnakerbaum kann eine asym. Spinnaker, Gennaker, Blister etc. ohne Bugspriet gesetzt werden, sofern dieses Segel die Standardmaße des Spinnakers nicht überschreitet.Und durch folgende beiden Absätze ersetzt:
„Anstelle eines sym. Spinnakers mit Spinnakerbaum kann ein asym. Spinnaker, Gennaker, Blister etc. ohne Bugspriet gesetzt werden, sofern dieses Segel die Standardfläche des Spinnakers nicht überschreitet. Boote mit serienmäßigem asym. Spinnaker, Blister etc. dürfen an deren Stelle auch sym. Spinnaker fahren, sofern diese Segel die Standardfläche des serienmäßig vorgesehenen asymmetrischen Segels nicht überschreiten.
Ein Wechsel von Gennaker zu Spinnaker während einer Wettfahrt ist zulässig“
16.2. Bei offensichtlichen Verletzungen des Yardstickregulatives kann die Jury ohne Protest auch noch nach der Wettfahrt Änderungen bei der Yardstickzahl vornehmen.
17.1. Das Ende der Protestfrist ist 120 Minuten nach Ende der Wettfahrt bzw. 120 Minuten nach Abbruch der Wettfahrt.
17.2. Proteste sind im Veranstaltungsbüro im Ressort Vila Vita einzureichen. Zeit und Ort der Protestverhandlungen werden vor dem Veranstaltungsbüro im Ressort Vila Vita bekanntgegebene.
17.3. Protestflagge gemäß WRS 61.1(a).
18.1. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich Funkverkehr bzw. Mobilfunkverkehr während der Wettfahrt. Tragbare Computer und Internetzugang während der Wettfahrt sind nicht verboten.
18.2. Der Skipper muss am Tag der Wettfahrt für die Wettfahrtleitung über die bei der Meldung angegeben Mobiltelefonnummer erreichbar sein. Änderungen bei der Mobiltelefonnummer sollten vor der Wettfahrt per SMS, oder Mail an die Wettfahrtleitung gemeldet werden.
Um die Gewässer zu schützen und in Übereinstimmung mit relevanten Naturschutzbestimmungen kann vorsätzliche Verschmutzung des Wassers als "grobes Fehlverhalten" gewertet werden.
Es ist strengstens verboten, Material ins Wasser zu werfen oder Substanzen einzuleiten. Dies gilt
während, vor und nach den Wettfahrten. Das betrifft insbesondere Gegenstände aus Glas, Metall,
Kunststoff, Zigarettenreste und Papier. Besonderes Augenmerk ist auf Öl und seine Derivate zu richten. Gegen Teilnehmer, die diese Regel verletzten, kann entsprechend der Regel 69 der WRS vorgegangen werden.
Proteste aus diesem Punkt sind nur von Wettfahrtleitung und Jury zulässig.
20.1. Mannschaftswechsel sind während der gesamten Wettfahrt nicht zulässig
20.2. Es ist darauf zu achten, dass das offiziell zur Kommunikation mit der Wettfahrtleitung verwendete Mobiltelefon über ausreichend Batteriekapazität verfügt.
20.3. Es ist erlaubt Getränke, oder Nahrungsmittel während der Wettfahrt an Bord zu nehmen.
20.4. Allgemeiner Rückruf: Es ist möglich, dass nur an einzelnen Startorten ein allgemeiner Rückruf und Neustart durchgeführt wird.
20.5. Das späteste Wettfahrtende ist – unabhängig von der tatsächlichen Startzeit – immer 17:00 Uhr.
20.6. Schwimmwesten: Ist Flagge Y (Schwimmwestenpflicht) nicht gesetzt, muss jeder Skipper muss eigenverantwortlich nach Situation entscheiden, ob Schwimmwesten zu tragen sind.
Wettfahrtleitung (WFL):
Ing. Peter Barnert
DI Peter Schweng
Jury:
Rainer Holzer (YCP)
Telefonnummern der Wettfahrtleitung:
Office (Peter Czajka): +43 699 18101244
Wettfahrtleiter (Peter Barnert): +43 664 3117337