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Achtung:

Änderung der Ausschreibung (30.5.2014)

Punkt 9: Wertung Preise

Folgender Satz wird hinzugefügt.

"Die Wertung der Klasse A und B erfolgt nach Texel in der jeweils letzgültigen Fassung."

 

Die Ausschreibung

OeSV Nummer: 5361

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Hyundai Roundabout

 

1 Regeln

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.

1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2013, das Yardstickregulativ des OeSV 2013, die Segelanweisungen für diese Veranstaltung, sowie diese Ausschreibung.

1.3.Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007.

2 Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen.

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Ein- und Mehrrumpfboote Boote mit Yardstickzahl unter 135.

3.2 Die Steuerleute müssen bei der Meldung sämtliche Modifikationen, die zu einer Änderung der Yardstickzahl führen könnten angeben. Entsprechen die Boote nicht den Klassenbestimmungen, wird die Yardstickzahl durch den vom Veranstalter nominierten Yardstickbeauftragten festgelegt. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Punkt 3.2. dieser Ausschreibung kann der Yardstickbeauftragte die Yardstickzahl auch während, bzw. nach der Wettfahrt ändern.

3.3 Alle teilnehmenden Boote müssen gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung € 1.500.000,-) versichert sein.

3.4 Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.

3.5 Sollten die Steuerleute nicht Mitglied eines Verbandsvereines, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein, wird der Veranstalter eine Gratismitgliedschaft im OeSV bzw. in einem seiner Zweigvereine bis zum Ende des Jahres ermöglichen.

3.6 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Internetformular auf der Veranstalterwebsite ausfüllen. Meldeschluss für diese Veranstaltung ist der 31. Mai 2014.

3.7 Nachmeldungen sind bis zum 20 Juni über das Internetformular auf der Veranstalterseite möglich. Es wird eine Nachmeldegebühr von € 50,- verrechnet.

3.8 Meldungen werden erst gültig, wenn die Meldegebühr auf dem Konto des Burgenländischen Yacht-Clubs (Bank Austria,  IBAN: AT73 1100 0098 5418 0800, BIC: BKAUATWW) eingelangt ist.

3.9 Meldungen können bis zum Meldeschluss zurückgezogen werden. In diesem Fall wird das Meldegeld zur Gänze vom Veranstalter zurücküberwiesen.

3.10 Sollte ein gemeldeter Teilnehmer, aus welchem Grund auch immer, nicht an der Regatta teilnehmen, verfällt die Meldegebühr.

3.11 Änderungen bei der Bootsmannschaft nach der Meldung sind möglich und müssen dem Veranstalter bis einen Tag vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt werden. Die Anzahl der Segler muss aber der, bei der Meldung angegebenen Anzahl entsprechen.

3.12 Auf der Veranstaltungsseite im Internet wird der jeweilige Status der Meldung angezeigt. Erst beim Status „vollständig“ ist die Meldung gültig.

4 Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt € 20,- pro Boot und € 35,- pro Crewmitglied.

5 Registrierung

Eine Registrierung ist nicht vorgesehen. Die Segelanweisungen, Startnummern, Werbeaufkleber, Teilnahmearmbänder, Eventshirts werden spätestens eine Woche vor der Veranstaltung den Teilnehmern am Postweg zugesendet.

6 Start/Kurs

Der Start zur Hyundai Roundabout erfolgt am Samstag, den 28.6.2014 9 Uhr an den jeweiligen Startorten. Es sind 6 Startorte geplant (siehe Punkt 7 Mindestteilnehmerzahl). Jeder Teilnehmer wählt seinen Startort bei der Meldung. Die Startlinie jedes Startortes wird von einer Boje an der Steuerbordseite der Startlinie und einem Startboot auf der Backbordseite gekennzeichnet mit einer orangen Flagge gebildet. Startlinien an denen ein Boot nicht gestartet ist, sind Gates im Sinne der Wettfahrtregeln. Die Ziellinie entspricht der Startlinie. Nach dem Start kann das Gate/die Ziellinie durch verlegen des Startbootes gekürzt werden. Zusätzlich zu den Bahnmarkengates gibt es noch eine Bahnmarke vor Illmitz. Der Kurs wird rechtsherum gesegelt. Das bedeutet alle Startboote bleiben an Backbord, alle Bojen bleiben an Steuerbord. Mögliche Startorte sind Rust, Oggau, Breitenbrunn, Neusiedl/Weiden, Podersdorf, Illmitz, Mörbisch. Es ist eine komplette Runde abzusegeln. Für Illmitz/Mörbisch bzw. Neusiedl/Weiden ist auf Grund der räumlichen Nähe jeweils nur ein Startort vorgesehen. Die genaue Position der Bahnmarken ist in den Segelanweisungen angegeben.

7 Wettfahrtende

Die Wettfahrt endet spätestens um 17 Uhr. Boote, die bis dahin nicht ihr Ziel erreicht haben, werden mit der Zeit am letzten passierten Gate, bzw. an der letzten gerundeten Bahnmarke gewertet. Die bis dahin erzielte Durchschnittsgeschwindigkeit wird zur Ermittlung einer theoretisch gesegelten Strecke bis 17 Uhr herangezogen. Unabhängig von der errechneten Strecke  werden Boote die weniger Gates/Bahnmarken erreicht haben, hinter Booten gewertet, die mehr Gates/Bahnmarken bis zum Zeitlimit um 17 Uhr passiert haben. Boote denen um 17 Uhr noch mindestens drei Bahnmarken bis zum Ziel fehlen, werden als DNF gewertet.

8 Mindestteilnehmerzahlen

Bei weniger als 15 Meldungen an einem Startort, hat der Veranstalter das Recht den Start an diesem Startort abzusagen. Eventuelle Absagen werden den gemeldeten Teilnehmer per Mail mitgeteilt. Rechtzeitig für diesen Startort abgegebene Meldungen bleiben gültig und sind berechtigt am nächstgelegenen anderen Startort zu starten. In diesem Fall kann die Meldung schriftlich bis zum Nachmeldeschluss storniert werden. Das Meldegeld wird zur Gänze zurückbezahlt.

9 Wertung/Preise

Die Wettfahrt wird nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet.
Die Wertung erfolgt je nach Wertungsklasse für alle Startorte gemeinsam.
         
Es gibt Wertungsklassen für:  
  A-Mehrrumpfboote – bis Yardstick 85
  B-Mehrrumpfboote – ab Yardstick 86
  C-Offene Sportboote
  D-Jollenkreuzer/Kajütboote bis Yardstick 110
  E-Jollenkreuzer/Kajütboote ab Yardstick 111
  F-Jollenkreuzer/Kajütboote ohne Zusatzsegel (Code Zero, Gennaker, Spinnaker etc.)

Sollten in der Klasse B weniger als 5 Meldungen einlangen, wird die Klasse A und B zusammen gewertet. Sollten in einer Klasse (Ausnahme B) weniger als 10 Boote (gesamt an allen Startorten) am Start sein, behält sich der Veranstalter vor Klassen zusammenzulegen.

Ab 5 Booten einer OeSV-Klasse gibt es zusätzlich eine Klassenwertung.

Zusätzlich werden pro Startort für alle Wertungsklassen Wertungen erstellt, wenn an einem Startort mehr als 10 Meldungen für eine Wertungsklasse eingelangt sind.

In jeder Wertungsklasse werden für die ersten 3 Boote Preise vergeben.

Für folgende Teams werden Sonderpreise vergeben:
  Schnellstes Einrumpfboot
  Schnellstes Mehrrumpfboot
  Schnellster/s Jollenkreuzer/Kajütboot
  Schnellstes Damenboot
  Schnellstes Jugendboot
  Jüngstes Team
  Ältestes Team
  Bester Einhandsegler

Erinnerungspreise für alle bei der Preisverteilung anwesenden Teilnehmer.

10 Strafsystem

Für Mehrrumpfboote ist die Regel 44.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.

11 Funkverkehr

Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.

12 Haftung, Bilder, Daten

12.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.

Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (z.B. Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.

Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.

Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.

12.2 Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

12.3 Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.

Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.

Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.

Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.

Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und sachlich zuständige Gericht.

12.4 Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten durch den Veranstalter zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und verwendet, nicht aber an Dritte weitergegeben werden dürfen.

13 Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.

14 Betreuerboote

Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.

15 Weitere Informationen

15.1 Veranstaltungsleiter
Peter Czajka, Hyundai Roundabout @byc.at, Telefon +43 699 18101244

15.2 Wettfahrtleiter
Ing. Peter Barnert, peter.barnert@schnarchwurm.at, Telefon: +43 664 3117337

15.3 Programm
10. Mai 2014   oder
31.Mai 2014 19:00 Hyundai Roundabout kick off (fakultativ, getrennte Anmeldung erforderlich)
28. Juni 2014 9:00 Start zur Hyundai Roundabout an allen Startorten
28. Juni 2014 ab 19:00 Dinner, Siegerehrung, Live Musik im Ressort Vila Vita in Pamhagen

15.4 Kran
Teilnehmer, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, wenden sich an den Veranstalter, der gerne behilflich ist entsprechende Kran, bzw. Slip Termine zu organisieren.

15.5 Transfer zur Abendveranstalung
Der Veranstalter ist bemüht von allen Startorten einen (kostenpflichtigen) Transfer per Fähre und Autobus nach Pamhagen zum Vila Vita Ressort zu organisieren. Entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Veranstalterseite im Internet.

15.6 Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter. Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite www.byc.at. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb (Verbrennungsmotor) ist generell verboten.